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AGB | CGV

Allgemeine Geschäftsbedingungen | Conditions générales de vente


1. Angebote:

Alle unsere Angebote verstehen sich ausdrücklich freibleibend.

2. Lieferung:

Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Auftragsbestätigung massgebend. Leistungen,
die darin nicht enthalten sind, werden besonders berechnet.

3. Lieferfrist:

Die vereinbarte Frist wird von uns nach bestem Vermögen eingehalten; sie ist jedoch unverbindlich.
Wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist kann der Besteller weder Schadenersatz verlangen
noch vom Vertrag zurücktreten. Betriebsstörungen infolge Ereignissen höherer Gewalt, wie auch
Streiks und Verzögerung in der Anlieferung der Rohmaterialien, entbinden uns von den eingegangenen
Lieferungsverpflichtungen.

4. Reklamationen:

Beanstandungen können nur dann geprüft und anerkannt werden, wenn sie spätestens
14 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich erhoben werden; später einlaufende Reklamationen
können nicht berücksichtigt werden. Im Falle einer begründeten Beanstandung steht es uns frei, nach
eigener Wahl entweder einwandfreien Ersatz zu liefern oder eine angemessene Preisreduktion zu gewähren.
Weitergehende Ansprüche, wie Ersatz des Inhalts, Vergütung von Schaden, Arbeitslöhnen, Frachtkosten
usw. können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Die Haftung erstreckt sich nur auf das gelieferte Material.

5. Mengen:

Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Mengen können nicht beanstandet werden.

6. Versand:

Die Ware reist immer auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.
Für Beschädigungen auf dem Transport sind die Transport-Unternehmen haftbar. Die Annahme beschädigter
Sendungen ist zu verweigern und die Ware dem Transport-Unternehmen zur Verfügung
zu stellen, unter sofortiger Benachrichtigung des Lieferanten.

7. Verpackung:

Diese ist im Preis inbegriffen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

8. Preis- und Zahlungsbedingungen:

Soweit nichts anderes vereinbart, verstehen sich die Preise netto ab Werk, einschliesslich Verpakkung,
in Schweizerfranken, ohne irgendwelche Abzüge. Sämtliche Nebenkosten, sowie alle Arten
von Steuern, Abgaben, Gebühren und Zöllen gehen zu Lasten des Bestellers.
Zahlungen sind auf eines der auf der Faktura angegebenen Konten binnen 30 Tagen nach Rechnungstellung
ohne Abzug zu leisten.
Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung oder Annahme der Lieferung
aus Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht werden. Es
ist unzulässig, Zahlungen wegen Beanstandungen, Ansprüchen oder von Lieferanten nicht anerkannter
Gegenforderungen des Bestellers zu kürzen oder zurückzuhalten. Hält der Besteller die vereinbarten
Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne besondere Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit
an einen Verzugszins zu entrichten. Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine ist der Lieferant
berechtigt, noch nicht zur Auslieferung gelangte Ware zurückzuhalten.

9. Garantie:
Nur zugesagte Eigenschaften werden garantiert. Gewähr für die Geeignetheit der gelieferten Ware
für den vorgesehenen Einsatzzweck kann nicht übernommen werden, wenn dieser Einsatzzweck
nicht mit dem Lieferanten abgesprochen worden ist. Ebenso ist der Lieferant auf gesetzliche,
behördliche und andere Vorschriften aufmerksam zu machen, die sich auf die Ausführung der
Lieferung beziehen. Soweit die Ware bereits verarbeitet ist, leistet der Lieferant nur Schadenersatz,
der in keinem Fall den Rechnungswert der von ihm gelieferten Ware übersteigt. Jeder weitere Anspruch
des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung ist ausgeschlossen.

10. Abrufaufträge:
Wenn keine kürzere Lieferfrist vereinbart wurde, so hat der Abruf längstens innerhalb
eines Jahres vom Datum der Bestellung an zu erfolgen. Unbefristete Abschlüsse sind nicht zulässig.
Im Falle von Firmenänderung oder Geschäftsverkauf sind die bestehenden Verträge von der neuen
Firma zu übernehemen.

11. Urheberrecht:
Der Kunde übernimmt die Verantwortung dafür, dass durch die Ausführung seiner Bestellung
nach von ihm eingesandten Modellen und Zeichnungen fremde Rechte, insbesondere Urheber-
und Schutzrechte, nicht verletzt werden. Der Kunde hat dem Lieferanten jeden Schaden zu
ersetzen, den dieser etwa wegen Verletzung der Rechte Dritter im Zusammenhang mit der Lieferung
erleiden sollte.

12. Werkzeuge, Formen etc. und andere Spezialwerkzeuge:
Auch wenn sie ganz oder anteilig berechnet werden, bleiben Eigentum des Lieferanten, werden nicht herausgegeben
und bleiben für Nachbestellungenzwei Jahre aufbewahrt. Erfolgen bis dahin keine weiteren Aufträge, so verfügen wir
darüber nach Gutfinden.

13. Schlussbestimmungen:
Abweichungen von diesen allgemeinen Lieferungs- und Verkaufsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Besteller und den Lieferanten ist Mägenwil.
Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht.

 

  
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Über 50 Jahre Erfahrung | Plus de 50 ans d’expérience
Weltweit nah am Kunden | Proche du client dans le monde entier
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